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Während ich hier auf der Homepage meine Sachen nach eigenem Geschmack sortiere und nur hier Worte dazu verliere, ist "der Roboter" aktiv: Ich habe "Google Fotos" genehmigt, die Aufnahmen mit meinem Smartphone in "die Cloud" hochzuladen. Solange es "Fotos" sind - und dazu zählen auch noch MP4-Filme - sei der Speicherplatz unbegrenzt, behauptet Google.

Die Speicherkarte, die ich ins Smartphone gegeben hatte, enthielt aus anderer Herkunft, zur Nutzung eines Tablets als Medien-Abspiel-Gerät, noch einige MP4-Schallplatten der Punk-Ära. Das ist auch so ein neuer Clou: Derzeit gibt es Unmengen von Schallplatten, die Leute bei Youtube hochgeladen haben, gratis zu... wie soll ich das anders nennen... klauen. Kulturell ist das ein Riesen-Geschenk: Was vom Markt längst verschwunden ist - und da sind Werte dabei, die lassen "den Markt" flach aussehen - wird uns Freunden der vom Kommerz typischerweise kaputtgemachten, dabei aber sinnstiftenden Kultur doch noch zugänglich gemacht.

Aus urheberrechtlichen Sicht ist es einerseits nicht zulässig. Die kommerzielle Wirklichkeit sieht aber makaber aus: Diese Platten von kleinen Firmen aus der Analog-Ära 1977 bis 1981 - und dabei handelt es sich bei Punk zu neunzig Prozent - haben niemanden, der jetzt 2016 noch ihre Rechte wahrnimmt. Würde die GEMA, die sich ja, von faulen deutschen Richtern bestätigt, immer beauftragt erklärt, Tantiemen für Musikrechte einzutreiben, bei diesen "alten" (für mich ist es wie gestern) Platten Gelder bekommen, würde sie dieses Geld nie, nie, nie, nie (das sage ich mit viel Wut!) an die tatsächlichen Urheber verteilen, sondern in fauler Standard-GEMA-Routine "in den allgemeinen GEMA-Topf" geben. Aus diesem Topf bedient sich eine kleine Minderheit der GEMA-Mitglieder.

Also: Die Wahrnehmer der Rechte sind keine, die den Inhabern der Rechte Recht geschehen lassen im Musik-Business, wenn diese Rechteinhaber Randfiguren sind. Das ist bei der Musik der Analog-Ära (die ich in einer mit Historikern nicht diskutierten Vereinfachung mit dem 5.4.1994 - Kurt Cobain bringt sich um - enden lasse) der Fall. Analog zum Pomp der GEMA, es gäbe bei "U-Musik" (=billige Unterhaltung) ein pauschales Recht für sie, per GEMA-Vermutung Geld einzukassieren, möchte ich von einer "Nicht-Erreichens-Vermutung" reden: Geld, das die GEMA erhielte für die von mir downgeloadeten youtube-Platten, erreichte nie die Urheber.

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